Die Katharina Stumpf Stiftung.
Die Katharina Stumpf Stiftung ist eine rechtsfähige
Stiftung des bürgerlichen Rechts und wurde am 19.09.1994 mit einem nennenswerten
Stiftungsvermögen errichtet und arbeitet ohne finanzielle staatliche
Zuwendungen. Eine dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ist
gesichert. Die Katharina Stumpf Stiftung wird vertreten durch ihren vierköpfigen
Vorstand. Im November 2001 wurde die 1994 errichtete Stiftung in das Goldene
Buch der Stiftungen der Stadt Frankfurt eingetragen.
Die Gemeinnützigkeit der
Stiftung ist anerkannt. Der Zweck der Stiftung ist die Unterstützung von
Personen, die wegen ihres Alters und/oder einer Erkrankung auf Hilfe angewiesen
sind. Über unsere Stiftungsarbeit und die geförderten Projekte wird in der Presse und
den Veröffentlichungen der jeweiligen Organisationen umfangreich berichtet.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung
(AO)". Über die Vergabe der Stiftungsmittel entscheidet der Vorstand. Ein
Rechtsanspruch auf eine Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht.
Für den neuen Vorstand
stehen neben der Förderung mildtätiger Projekte, eine verstärkte
Öffentlichkeitsarbeit sowie die Aufnahme von Zustiftungen im Fokus.
Das Vermögen der Stiftung kann durch Zustiftungen, die ausdrücklich als solche
benannt sind, erhöht werden.
|